Weiter könnte die UBS möglicherweise gegen Regeln bei der Veröffentlichung von börsenrelevanten Informationen verstossen haben.
Es geht um die Bestimmungen zur so genannten Ad hoc-Publizität im Zeitraum 2007 bis Ende 2008, wie die SIX Exchange Regulation, das Überwachungs-und Regulierungsorgan der Schweizer Börse, mitteilte.
Die Dauer der Untersuchung könne nicht vorausgesehen werden. Über den Abschluss werde dann aber informiert. Zum laufenden Verfahren macht die SIX keine weiteren Angaben.
UBS-Sitz an der Zürcher Bahnhofstrasse. /


Auch die UBS kommentierte die Untersuchung auf Anfrage nicht.
So ist nicht bekannt, ob die Börse selbst auf mögliche Vorschrifts-Verletzungen der UBS aufmerksam wurde oder ob Hinweise von Drittpersonen zur Untersuchung führten.
Verweis oder Busse möglich
Auch kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden, wie gewichtig diese möglichen Vergehen sind. Solche Verfahren können mit einem Verweis enden oder mit Bussen sanktioniert werden.
Unternehmen, die an der Schweizer Börse kotierte sind, müssen diverse Regeln beachten. So müssen Informationen, die auf den Börsenkurs Einfluss haben könnten, vollständig und zeitgleich bekannt gegeben werden.
Bei den Corporate Governance-Richtlinien geht es um Angaben im Geschäftsbericht. Unter diesem Kapitel muss das Unternehmen Informationen zu seiner Führungs- und Kontrollspitze offen legen. Unter anderem gilt es die Entschädigung der Verwaltungsratsmitglieder und der Geschäftsleitung auszuweisen.