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Fall Tinner: Keine Amtsgeheimnis-VerletzungBern - Das Verfahren gegen Unbekannt wegen Verdachts auf Verletzung des Amtsgeheimnisses im Fall Tinner ist eingestellt worden. Die vom ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes Pierre Cornu geführte Untersuchung hat keine Indiskretion festgestellt.smw / Quelle: sda / Dienstag, 22. September 2009 / 15:44 h
Die von den Medien verbreiteten Informationen hätten aus einem Zusammenschnitt von Erklärungen von Personen bestanden, die zur Stellungnahme befugt gewesen seien, hält Cornu in einer Mitteilung fest. Eine Indiskretion habe nicht festgestellt werden können.
Deshalb habe er das Verfahren gegen Unbekannt wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses gemäss Artikel 106 des Bundesgesetzes über die Bundesstrafrechtspflege eingestellt, teilte der ausserordentliche Staatsanwalt mit.
Seine Untersuchung sollte zeigen, wie im Fall Tinner eine vertrauliche Verfügung des Untersuchungsrichters gegen den Bundesrat an die Öffentlichkeit gelangte. Die Indiskretion betrifft die Verfügung, die am 9. Juli zur spektakulären Beschlagnahmung eines Tresors mit Schlüsseln zu den wiederaufgetauchten Tinner-Akten mit Atomwaffenbauplänen führte.
Die vom ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes geführte Untersuchung hat keine Indiskretion festgestellt. /
Die vertrauliche Verfügung dazu war bereits einige Tage zuvor publik gemacht worden, die Öffentlichkeit erfuhr durch die Medien von deren Existenz. Darauf hatte der Eidg. Untersuchungsrichter eine Anzeige gegen Unbekannt eingereicht, weil der Verdacht der Amtsgeheimnisverletzung bestand. Die Bundesanwaltschaft konnte die Untersuchung nicht durchführen, weil der Vorwurf sich auch gegen Bundesangestellte richten konnte. Deshalb hatte der Bundesrat den Neuenburger Staatsanwalt Cornu damit beauftragt, die Umstände der Indiskretion zu untersuchen. Cornu hatte schon früher bei ähnlichen Fällen als ausserordentlicher Staatsanwalt des Bundes gewirkt.
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