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Mehr Zeit zur Aberkennung einer EinbürgerungBern - Eine erschlichene Einbürgerung soll künftig während acht statt bloss fünf Jahren nichtig erklärt werden können. Mit 20 zu 6 Stimmen hat sich der Ständerat hinter eine Nationalratsvorlage zur Änderung des Bürgerrechtsgesetzes gestellt.smw / Quelle: sda / Dienstag, 22. September 2009 / 16:00 h
Nach dem Beschluss des Parlaments erhalten die Behörden mehr Zeit zur Aberkennung einer Einbürgerung, die «durch falsche Angaben oder Verheimlichung erheblicher Tatsachen erschlichen worden ist». Nach jeder Untersuchungshandlung beginnt künftig zudem eine neue zweijährige Verjährungsfrist.
Oft würden Missbräuche erst spät erkannt, sagte Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf. Laut Kommissionspräsident Hansheiri Inderkum (CVP/UR) geht es vorab um die jährlich rund 10'000 erleichterten Einbürgerungen. Davon werden heute etwa 50 wegen Scheinehen annulliert.
Eine erschlichene Einbürgerung soll künftig während acht statt bloss fünf Jahren nichtig erklärt werden können. /
Rund 500 Fälle sind zurzeit in Prüfung. Robert Cramer (Grüne/GE) wandte sich gegen die Gesetzesrevision. Mit einer links-grünen Minderheit der Staatspolitischen Kommission beantragte Cramer in der Detailberatung, es bei der heutigen Frist von fünf Jahren für die Nichtigerklärung erschlichener Einbürgerungen bewenden lassen. Der Rat folgte aber mit 19 zu 7 Stimmen der Kommissionsmehrheit und dem Nationalrat. Die Vorlage geht auf eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Ruedi Lustenberger (CVP/LU) zurück. Eine andere Gesetzesänderung im Kampf gegen Scheinehen ist bereits unter Dach: Nach dem Beschluss beider Räte soll in der Schweiz nur noch heiraten dürfen, wer hier ein Bleiberecht hat.
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