Die Zahl der illegalen Übertritte an einer «Dublin-Aussengrenze» stieg letztes Jahr um 62,3%. Die Schweiz gehört seit Dezember 2008 zum Schengenraum, womit auch das Dublin-Abkommen gilt, das Vereinfachungen beim Asyl-Verfahren mit sich bringen soll. Ein Instrument für die «Dublin-Länder» ist die Asyldatenbank Eurodac.
Mit der biometrischen Datenbank können die zugehörigen Länder anhand von Fingerabdrücken prüfen, ob ein Asylbewerber bereits in einem anderen Mitgliedsland einen Asylantrag gestellt hat.
«Kein Mensch ist illegal», lautet eine Initiative gegen Abschiebung. /


Das Dublin-Abkommen regelt, dass jenes Land den Asylantrag behandeln muss, in dem der erste Antrag gestellt wurde.
Mehrfachanträge bleiben gleich
Die Zahl der «Mehrfachanträge», bei der dieselbe Person in mehreren Ländern ein Asylgesuch hinterlegt hat, liegt laut Eurodac-Jahresbericht 2008 bei 17,5%. Dies entspreche etwa der Zahl der Vorjahre, hält die Kommission dazu fest.
Wie aus dem Bericht hervorgeht, stieg die Zahl der registrierten Asylanträge um 11,3 Prozent. Eurodac verarbeitete demnach die Fingerabdrücke von 219'557 Asylbewerberinnen und -bewerbern, 61'945 Fingerabdrücke von illegalen Einwanderern und 75'919 Fingerabdrücke stammten von Personen, die während eines illegalen Aufenthalts im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufgegriffen wurden.