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Schlappe für den Bundesrat vor BundesverwaltunsgerichtBern - Der Bundesrat hat die LSVA auf Anfang 2008 zu Unrecht erhöht. Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Nutzfahrzeugverband Astag und zwei Transportfirmen Recht gegeben. Laut dem Urteil müssten Camioneure mit der Tariferhöhung mehr zahlen, als sie an Kosten verursachen.fkl / Quelle: sda / Dienstag, 3. November 2009 / 14:36 h
Laut den Richtern in Bern muss die Oberzolldirektion (OZD) die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ab 2008 nun nach den alten Tarifen von 2005 neu festsetzen. Die Urteile können noch beim Bundesgericht angefochten werden. Der Bundesrat hatte auf den 1. Januar 2008 die LSVA um rund 10 Prozent erhöht.
Das führte bei der OZD zu einer Flut von Einsprachen betroffener Transportunternehmen.
Positives Urteil für Camioneure: Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe wird neu festgesetzt. /
In drei Pilotverfahren wies die OZD 2008 die Einsprachen des Nutzfahrzeugverbands Astag sowie von zwei Camioneurfirmen ab. Diese gelangten ans Bundesverwaltungsgericht, das ihre Beschwerden nun gutgeheissen hat. Kostendeckung als Obergrenze Die Richter in Bern halten in ihrem Urteil fest, dass gemäss dem Gesetz über die Schwerverkehrsabgabe das Kostendeckungsprinzip als Obergrenze für die Schwerverkehrsabgabe gilt. Die LSVA-Einnahmen dürften deshalb die gesamten vom Schwerverkehr verursachten Kosten zu Lasten der Allgemeinheit nicht überschreiten. Zu diesen externen Kosten würden etwa die Folgen von Lärm, Luftvermutzung oder Unfällen zählen. Die Berechnungsgrundlage für die Erhöhung der LSVA von 2008 enthalte nun aber bei den dem Schwerverkehr anzurechnenden Kosten einen Betrag von 204 Millionen Franken für staubedingte Zeitverluste anderer Verkehrsteilnehmer.
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