Frühestens im Mai 2010 soll die Initiative lanciert werden, wie SGB-Sprecher Ewald Ackermann der Nachrichtenagentur SDA sagte. Die Versammlung habe sich für den Vorschlag des SGB-Vorstandes mit zwei Eckwerten ausgesprochen: Erstens soll die Initiative Gesamtarbeitsverträge (GAV) mit Mindestlöhnen fördern.
Gleichzeitig strebe der SGB-Vorstand einen allgemeinen Mindestlohn an. Dieser soll zur Anwendung kommen, wenn sich die Sozialpartner auf keinen GAV einigen können, wie es in einem Communiqué des SGB hiess.
Wenig Schlechtverdiener im GAV
Die Kombi-Initiative sei nötig, um die Tieflöhne zu bekämpfen und die Löhne aller Arbeitnehmenden besser abzusichern, argumentiert der SGB. Rund 400'000 aller Beschäftigten verdienen nach seinen Angaben immer noch weniger als 13 Mal 3500 Franken pro Jahr.
SGB-Präsident Paul Rechsteiner: Druck will der SGB nun mit einer Volksinitiative ausüben. /


Von diesen Schlechtverdienern unterstehe nur die Hälfte einem GAV.
Gründe für diese Lücke gebe es viele: Die Arbeitgeber seien teilweise gar nicht oder schlecht organisiert, schreibt der SGB. Andere Arbeitgeber leisteten Widerstand gegen bessere Löhne. Und die Tieflöhne in den allgemein verbindlichen GAV können gemäss SGB «wahrscheinlich nur mit öffentlichem Druck deutlich angehoben werden».
Druck ausüben will der SGB deshalb nun mit einer Volksinitiative, welche im Notfall, das heisst subsidiär, einen gesetzlichen Mindestlohn vorschreibt. Es sei jedoch wichtig, dass der Schutz eines Mindestlohns nicht durch einen «Pseudo-GAV» mit noch schlechteren Bedingungen umgangen werden könne.