Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, das Briefmonopol erst ein Jahr nach dem Inkrafttreten des revidierten Postgesetzes per Bundesbeschluss aufzuheben. Beide Erlasse sollen dabei dem fakultativen Referendum unterliegen.
Mit diesem Vorgehen in zwei Schritten sollen die unbestrittenen Teile der umfassenden Postgesetz-Reform von der umstrittenen Marktöffnung abgekoppelt werden. Das Misstrauen in der Bevölkerung gegen die Liberalisierung sei riesig, sagte Bundesrat Moritz Leuenberger. «Wer zu eilig läuft, der fällt», warnte er.
Marktöffnung: Ja oder Nein?
Hans Hess (FDP/OW) teilte diese Befürchtungen nicht.



Der Ständerat stimmt einer schrittweisen Liberalisierung der Post zu. /


Er plädierte für eine sofortige Marktöffnung. Damit hätte die Post eine einmalige Chance, sich auf dem internationalen Markt zu positionieren. Bei einer schrittweisen Öffnung würde ihr dagegen der Zugang zu gewissen ausländischen Märkten bald verwehrt.
Vertreter der Linken und der Randregionen wiederholten ihre Argumente gegen die Marktöffnung, die sie schon in der Eintretensdebatte vorgebracht hatten: Sie bestritten, dass überhaupt Handlungsbedarf besteht. Die Konsumentinnen und Konsumenten hätten keinen Vorteil von einer Liberalisierung, schon gar nicht in Form tieferer Preise.
Eigenwirtschaftliche Leistungen
Bis das Parlament und allenfalls auch das Volk der Marktöffnung zugestimmt haben, bleibt das Monopol für die Beförderung von Briefen bis 50 Gramm bei der Post. Mit den Erträgen daraus muss die Post die Grundversorgung finanzieren.
Nach der Aufhebung des Monopols sollen die Leistungen der Grundversorgung eigenwirtschaftlich erbracht werden. Allfällige Kosten der Post werden durch einen Fonds gedeckt.