Mit der Totalrevision der Postgesetzgebung will die Regierung an der «bewährten schrittweisen Marktöffnung» festhalten. Die Marktöffnung erfolgt in zwei Schritten. Den ersten Schritt - die Senkung des Briefmonopols per 1. Juli 2009 von 100 auf 50 Gramm - hat der Bundesrat per Verordnung bereits im Frühjahr beschlossen.
Die vollständige Öfffnung des Postmarktes soll mittels eines Bundesbeschlusses erfolgen, dessen Entwurf der Bundesrat ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen Postgesetzes dem Parlament unterbreiten will.
Das Briefmonopol wird in einem ersten Schritt in diesem Jahr auf 50 Gramm gesenkt, erklärte Bundesrat Moritz Leuenberger. /


Beides - Postgesetz und Bundesbeschluss - unterstehen dem fakultativen Referendum.
Umwandlung in AG des Bundes
Der Bundesrat hat auch ein neues Unternehmensgesetz (POG) für die Schweizerische Post verabschiedet. Wie bereits früher angekündigt, soll die Post in eine Aktiengesellschaft im Besitz des Bundes umgewandelt werden. Die Anstellungsverhältnisse wechseln damit vom öffentlichen ins Privatrecht.
Die Post wird aber verpflichtet, mit den Sozialpartnern Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag zu führen. Sie soll auch weiterhin eine soziale und vorbildliche Arbeitgeberin sein.
SGB verlangt Vertragsabschlüsse
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB nennt die geplante Postliberalisierung «schädlich». Er kritisiert, dass das neue Gesetz von der Post «nur Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag verlangt». Das geltende Recht verpflichte das Unternehmen zum Vertragsabschluss.
SGB wie auch die Gewerkschaft Kommunikation verweisen in ihren Medienmitteilungen auf ausländische Beispiele, wo Dienstleistungen teurer und schlechter geworden und die Löhne gesunken seien.