So begründete Polanskis Anwalt Chad Hummel sein Gesuch. Unter anderem hätten sie vertrauliche Dinge mit Unbefugten besprochen.
Einen Entscheid gab es zunächst nicht. In der Anhörung am Donnerstag deuteten die Richter an, Polanski hätte schon während des Verfahrens 1978 seine Bedenken wegen möglicher juristischer Fehler anbringen sollen, statt zu flüchten. Das Gremium muss nun entscheiden, ob ein Richter Polanskis Gesuch auch in Abwesenheit des Regisseurs erwägen kann.
Die Staatsanwaltschaft pocht auf alte kalifornische Vorschriften, wonach Bittsteller persönlich vor Gericht erscheinen müssen.
Das Gremium werde möglicherweise innerhalb eines Monats zu dem Gesuch Stellung nehmen, teilte der Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur dpa vorab mit.
Noch ist Polanski in Gstaad. /

Erstes Gesuch im Mai abgelehnt
Polanski wird in den USA vorgeworfen, in den 70-er Jahren ein damals 13-jähriges Mädchen betrunken gemacht und vergewaltigt zu haben. Einer Strafe hatte er sich durch Flucht entzogen und war seither nicht mehr in die USA eingereist.
Schon lange vor seiner Festnahme in der Schweiz Ende September hatte Polanski beantragt, das Verfahren gegen ihn für abgeschlossen zu erklären. Ein Gericht in Los Angeles lehnte das Ersuchen im Mai ab, weil der Filmemacher nicht persönlich in Kalifornien erschienen war. Seine Anwälte gingen daraufhin in Berufung.
Nach 70 Tagen im Gefängnis war der 76-Jährige in der vorigen Woche aus der Auslieferungshaft freigelassen worden. Er befindet sich nun in seinem Urlaubschalet im Schweizer Prominentenort Gstaad unter Hausarrest, wo er mit einer elektronischen Fussfessel überwacht wird.