Der Alpenschutz werde zu einseitig in den Vordergrund gerückt, sagte Kommissionssprecher Toni Brunner (SVP/SG). Problematisch sei auch die völkerrechtliche Verbindlichkeit. Die Strategie der Schweiz zur Entwicklung des Alpengebiets müsse Vorrang haben. Der Nationalrat lehnte Eintreten auf die Vorlage mit 97 zu 94 Stimmen ab. Diese geht nun zurück an den Ständerat.
Die kleine Kammer hatte 2004 nur drei Protokollen zugestimmt, nämlich jenen zu Verkehr, Bodenschutz sowie Raumplanung und nachhaltige Entwicklung.
Der Alpenschutz werde zu einseitig in den Vordergrund gerückt, sagte Kommissionssprecher Toni Brunner (SVP/SG). (Symbolbild) /


Jene zu den Themen Berglandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege, Bergwald, Tourismus, Energie und Streitbeilegung lehnte der Ständerat ab.
Berichtforderung vom Bundesrat
Gleichzeitig beauftragten beide Kammern den Bundesrat, einen Bericht zu den Auswirkungen aller Protokolle auf das Landesrecht und das Berggebiet zu verfassen.
Die Alpenkonvention ist ein Übereinkommen zwischen den Alpenstaaten Österreich, Deutschland, Liechtenstein, Frankreich, Slowenien, Monaco, der Schweiz, Italien und der EU. Ab Beginn der 1990er-Jahre arbeiteten diese Staaten eine Rahmenkonvention aus, die im März 1995 in Kraft trat. Die Schweiz ratifizierte die Rahmenkonvention 1999.
Hingegen wurde die Ratifizierung der bis damals abgeschlossenen Durchführungsprotokolle vom Parlament zurückgestellt mit dem Auftrag, erst alle Protokolle auszuhandeln. Diese Arbeiten wurden im Jahr 2000 abgeschlossen.