Er könne die strittige Auflage im Gesetzesentwurf «sehr gut verstehen und würde ihr nicht opponieren», sagte Höffe. Der Gesetzesentwurf des Bundesrats beschränkt die Sterbehilfe auf urteilsfähige todkranke Menschen. Chronischkranke und Menschen mit psychischen Leiden sind ausgeschlossen.
Dass sich die Sterbehilfeorganisationen daran stossen, dass zwei unabhängige ärztliche Gutachten nötig sind, die die unheilbare Krankheit und die Urteilsfähigkeit bezeugen, versteht Höffe nicht. «Mich überrascht diese Kritik», sagte er.
Suizidhilfe übereilt leisten
Beihilfe zum Suizid sei nicht dasselbe wie Suizid. Daher sei «höchste Sorgfalt geboten».
Otfried Höffe sagt zudem, dass die Schweiz für das Phänomen des Suizidtourismus «eigentlich nicht zuständig» sei. (Symbolbild) /


«Schon bei schweren Krankheiten holt man doch eine Zweitmeinung ein», sagte Höffe. Zudem bestehe sonst die Gefahr, dass Suizidhilfe übereilt geleistet werde.
Suizidbeihilfe falle unter die Kategorie der Tötungsdelikte, sagte Höffe. Die Frage sei berechtigt, ob sie zulässig sei oder nicht. Drittpersonen seien beteiligt und deshalb habe der Staat hier etwas zu sagen und mische sich nicht zu stark in das Selbstbestimmungsrecht ein.
Höffe sagt zudem, dass die Schweiz für das Phänomen des Suizidtourismus «eigentlich nicht zuständig» sei. Wenn Ausländer in die Schweiz kommen, um hier begleitet zu sterben, dann sei das primär kein ethisches, sondern ein gesellschaftspolitisches Problem.