Das Begehren der EDU verlangt, dass jegliche Beihilfe zum Selbstmord verboten wird, sofern die sterbewillige Person nicht mindestens ein Jahr lang im Kanton gelebt hat. Die Initianten wollen mit ihrer Initiative dem Sterbetourismus einen Riegel schieben.
Der Zürcher Regierungsrat hatte dem Parlament beantragt, die Initiative für ungültig zu erklären, weil sie gegen Bundesrecht sowie das Gleichheitsgebot verstosse. Für eine Ungültigkeits-Erklärung wäre eine Zweidrittelsmehrheit des Parlaments nötig gewesen, heute Montag waren das 114 Stimmen.
SVP sorgte für Entscheidung
Es waren dann aber nur 98 Ratsmitglieder, die dem Antrag der Regierung folgten.
Die EDU will vor allem den Sterbetourismus verhindern. /


Neben der EDU und der EVP war es vor allem auch die SVP, welche wollte, dass das Volk über das Begehren abstimmen soll. Deren Stimmen gaben denn auch den Ausschlag für die Gültigkeitserklärung.
SP, Grüne, GLP und CVP waren sich einig, dass man dem Volk nicht eine Initiative vorlegen dürfe, die gegen Bundesrecht verstösst.
Gemäss Bundesgesetz ist Beihilfe zum Suizid in der Schweiz nur dann nicht erlaubt, wenn sie aus selbstsüchtigen Gründen erfolgt. Die abschliessende Regelung im Bundesrecht lasse dem Kanton keinen Spielraum für abweichende Regelungen, sagte der Zürcher Justizdirektor Markus Notter (SP).