Der Entwurf wurde am vergangenen Freitag unterzeichnet, wie Jacques Chavaz, Vizedirektor der Bundesamtes für Landwirtschaft, vor den Bundeshausmedien in Bern sagte. Neben dem Abkommensentwurf einigten sich die Delegationsleiter auch auf eine Erklärung über die Etappen bis zum endgültigen Abschluss des Abkommens.
Vorgesehen ist eine beidseitige Prüfung und eine öffentliche Konsultation zu den geschützten Ursprungsbezeichnungen (AOC oder GUB) und den geschützten geografischen Angaben (GGA). Die Akteure können dabei ihre Standpunkte und Einwände einbringen.
Ausgeklammert aus dem Ganzen bleibt vorerst der Emmentalerkäse. In der EU wird 15 Mal mehr Emmentaler produziert als in der Schweiz. Für die EU bezeichnet «Emmentaler» deshalb auch eine Käsesorte und hat nichts mit dem bernischen Kantonsteil zu tun.
Der Emmentalerkäse bleibt vorerst ausgeklammert. /


Sie schlug darum vor, den «echten» Emmentaler als «Schweizer Emmentaler» oder «Emmental Switzerland» schützen zu lassen.
«Camembert de Normandie»
Für die Schweizer Sortenorganisation käme dieser Schritt aber einer Anerkennung des Begriffs für eine Käsesorte gleich. Dasselbe ist mit «Camembert» geschehen. Der Begriff steht für eine Weichkäsesorte und hat nichts mehr mit dem Ursprung zu tun. Geschützt ist lediglich
Weniger umstritten ist die Situation gemäss Chavaz beim «Gruyère». Dieser Käse werde traditionell auch in Frankreich hergestellt, ein Gesuch um eine geschützte Herkunftsbezeichnung sei dort hängig. Nach seinen Informationen zeichne sich eine Einigung ab.
Die Herkunftsbezeichnungen von Weinen und Spirituosen anerkennen die Schweiz und die EU bereits seit 1999 gegenseitig.