«Auf den Entscheid des Bundesrates - Aussetzungsantrag der Verhandlungen zum Doppelbesteuerungsabkommen - hat die Ankündigung der Generalstaatsanwaltschaft von Aix-en-Provence keine Auswirkung», teilte das EFD auf Anfrage mit.
Man habe von dessen Ankündigung Kenntnis genommen, die Anfang Jahr sichergestellten HSBC-Kundendaten zu liefern. «Dies ist ein erster Schritt zur Klärung der Affäre», hiess es weiter.
Rund um das DBA gebe es noch offene Punkte. Wesentlich sei die Frage, was Frankreich mit den Daten tun wolle. Die Schweiz werde diese Frage mit Frankreich auf politischer Ebene klären.
Rechtshilfegesuch erfolgreich
Die Schweiz hatte Anfang Jahr in einem Rechtshilfegesuch Frankreich gebeten, den früheren HSBC-Angestellten Hervé Falciani festzunehmen und bei ihm eine Hausdurchsuchung durchzuführen. Dabei stellte die französische Polizei Tausende HSBC-Kundendaten sicher.
Die Generalstaatsanwaltschaft habe zusammen mit dem Justizministerium das schweizerische Rechtshilfegesuch geprüft, sagte Generalstaatsanwalt François Faletti zur Nachrichtenagentur AFP.
Überraschendes Handeln Frankreichs im Fall HSBC. /


Es gebe darin keine speziellen Elemente, die gegen eine Lieferung der Daten sprechen würden. Die Daten würden also geliefert. Die Übermittlung werde «sehr rasch» erfolgen.
Bundesrat gegen Datennutzung
Französische Politiker hatten den Willen geäussert, die Daten im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung und anderen Delikten für die Ermittlungen und mögliche Amtshilfebegehren zu nutzen.
Dies hält die Schweiz für inakzeptabel. Als Gegenmassnahme beschloss der Bundesrat letzte Woche, den Ratifizierungsprozess zum neuen DBA zu sistieren. In dem neuen Abkommen wird die Amtshilfe auch auf Fälle von Steuerhinterziehung ausweitet.