Das Komitee unterstütze den Verfassungsartikel zur Forschung am Menschen, da er klare und einheitliche Rahmenbedingungen schaffe und die Würde und Persönlichkeit des Menschen schütze, heisst es in einer Mitteilung.
Das Komitee unterstütze den Verfassungsartikel zur Forschung am Menschen. /


Der Artikel erfasse auch die Forschung an biologischen Materialien menschlicher Herkunft, mit Personendaten und an verstorbenen Personen.
Der Forschung sei es schliesslich zu verdanken, dass heute Krankheiten wie Kinderlähmung, Tuberkulose, Pest, Schlafkrankheit, Masern, Mumps und Röteln kaum noch ein Thema seien. Auch Diagnosen wie Krebs und HIV seien heute dank der Forschung kein Todesurteil mehr, sondern weitgehend behandelbar.
Die heutigen Regelungen seien lückenhaft, unklar und von Kanton zu Kanton verschieden. «Dieser Zustand soll im Interesse aller beendet werden.»