Wie das BVET mitteilte, gilt für Schafe und Rinder in der Regel aber weiterhin das Impfobligatorium.
Damit wollen die Tiermediziner ein Aufflackern der Blauzungenkrankheit verhindern. Dass im Jahr 2009 in der Schweiz kein Tier an der für Menschen ungefährlichen Tierseuche erkrankte, führt das BVET nämlich auf den Impfzwang zurück, der 2008 und 2009 galt.
Hohe Impfrate
Das bislang Erreichte solle deshalb gefestigt werden, hiess es. Eine Mehrheit der landwirtschaftlichen Organisationen und der Tierärzteschaft habe sich für eine hohe Impfrate im laufenden Jahr ausgesprochen.
Mit der Möglichkeit, Tiere von dem Obligatorium auszunehmen, reagiert das Bundesamt gleichzeitig auf den Widerstand einzelner Landwirte. Sie monieren, dass die Kühe wegen der Impfung weniger Milch gäben und es zu Fehlgeburten komme. Um den Widerstand dieser Bauern zu brechen, wurden in den letzten zwei Jahren mehrere Personen gebüsst.
Rind mit Blauzungenkrankheit. /

Dispens ohne Konsequenzen
Diese Bauern dürfen nun im neuen Jahr ohne gerichtliche Konsequenzen eine Dispens verlangen. Ihren Antrag müssen sie bis am 12. Februar bei den kantonalen Veterinärämtern einreichen. Verzichten sie auf die Impfung, verlieren sie im Krankheitsfall den Anspruch auf Entschädigung.
Die Blauzungenkrankheit ist im Oktober 2007 erstmals in der Schweiz aufgetreten. Sie befällt vor allem Rinder, Schafe und Ziegen. Anders als im Nachbarland Frankreich, wo sich die Krankheit zuerst stark ausbreitete, wurde in der Schweiz dank des Impfobligatoriums die Zahl der Fälle auf 74 beschränkt.
In Frankreich, wo die Impfung 2008 freiwillig war, gilt erst seit 2009 ein Obligatorium.