Bei den bis anhin unterzeichneten Doppelbesteuerungsabkommen seien die vom Bundesrat definierten Kriterien für den Informationsaustausch eingehalten worden, konstatierte Anne-Marie de Weck, Vizepräsidentin der Vereinigung und Teilhaberin von Lombard Odier Darier Hentsch & Cie. Ausgeschlossen blieb jedes Mal der automatische Informationsaustausch.
Beim Abkommen mit Frankreich kamen indessen Zweifel auf, die der Bundesrat in seiner Botschaft zerstreuen konnte. Die Regierung schloss darin grossangelegte Datensuchaktionen (fishing expeditions) aus. Neue Zweifel regten sich, als Frankreich gestohlene HSBC-Daten ins Spiel brachte.
Konrad Hummler, Teilhaber der St. Galler Bank Wegelin & Co. und Praesident der Vereinigung Schweizerischer Privatbankiers, an der Jahresmedienkonferenz der Vereinigung. /

Schwachstelle des Doppelbesteuerungsabkommen
Nach den Worten de Wecks zeigte dies eine Schwachstelle der Doppelbesteuerungsabkommen auf. Die Landesregierung sah vor, die Anwendung der Abkommen in einer Ausführungsverordnung zu regeln. Das reiche aber im Sinne der Rechtssicherheit nicht. Die einzige Berufungsinstanz wäre bei dieser Regelung das Bundesverwaltungsgericht.
Die Privatbankiers wollten sich darum vehement für ein Bundesgesetz über die Amtshilfe in Steuersachen einsetzen, erklärte de Weck. Darin müsste festgeschrieben sein, dass bei betrügerisch erlangten Kundendaten eine Amtshilfe zu verweigern sei.