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Nachrichtendienst verweigert InformationenBellinzona - Der Dienst für Analyse und Prävention verweigert dem Eidg. Untersuchungsrichteramt (URA) Informationen im Fall des Rütli-Bombers. Nachdem das Bundesstrafgericht den Streit nicht geklärt hat, wird wohl der Bundesrat ein Machtwort sprechen müssen.tri / Quelle: sda / Donnerstag, 21. Januar 2010 / 15:22 h
![]() Am 1. August 2007 war auf dem Rütli unmittelbar nach der Feier mit Bundesrätin Micheline Calmy-Rey ein Sprengsatz detoniert. Es handelte sich um einen Feuerwerkskörper, der in 20 Zentimeter Tiefe vergraben war und mit einem Zeitzünder ausgelöst wurde. Die Bundesanwaltschaft leitete Ermittlungen ein.
Im September 2007 explodierten in der Innerschweiz dann drei weitere Sprengsätze in Briefkästen von politischen Exponenten der Rütlifeier. Verletzt wurde niemand. Im Januar 2008 wurde ein Verdächtiger verhaftet, der mittlerweile wieder aus der Untersuchungshaft entlassen wurde.
![]() ![]() Am 1. August 2007 war auf dem Rütli unmittelbar nach der Feier mit Bundesrätin Micheline Calmy-Rey ein Sprengsatz detoniert. /
![]() ![]() Voruntersuchungen laufen Gegenwärtig führt das Eidg. Untersuchungsrichteramt (URA) die Voruntersuchung in dieser Sache. Im Rahmen dieser Untersuchung wurde bekannt, dass sich bereits kurz nach den Sprengstoffanschlägen bei der Aargauer Kantonspolizei eine Person mit Angaben zur Sache gemeldet hatte. Die Unterlagen, insbesondere die Aussageprotokolle dieser Person, gelangten jedoch nie ans URA, da sich der Dienst für Analyse und Prävention (DAP) eingeschaltet hatte. Gestützt auf diese Erkenntnisse erliess Hans Baumgartner als zuständiger Untersuchungsrichter beim URA eine Verfügung. Er verlangte vom Nachrichtendienst DAP die Herausgabe der fraglichen Unterlagen. Zudem forderte er eine Erklärung, weshalb der DAP (auf 2010 in den neuen Nachrichtendienst des Bundes NDB eingegliedert) den Strafverfolgungsbehörden im Rahmen eines hängigen Verfahrens Beweismittel vorenthalte. ![]()
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