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Affäre Blocher-Roschacher: Journalist durfte zitierenBern - Ein Journalist der «NZZ am Sonntag» durfte im Juni 2008 im Zusammenhang mit der Affäre Blocher-Roschacher aus einem vertraulichen Papier des ausserordentlichen Staatsanwalts des Bundes zitieren. Das hat am Mittwoch eine Berner Richterin entschieden.fkl / Quelle: sda / Mittwoch, 17. Februar 2010 / 12:20 h
Die Strafeinzelrichterin sprach den Journalisten vom Vorwurf der Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen frei, weil in diesem Fall die Pressefreiheit stärker wiege als das Geheimhaltungsinteresse des Staats. Es habe ein öffentliches Interesse am Bekanntwerden des Verhaltens von SVP-Präsident Toni Brunner gegeben.
Beim vertraulichen Papier handelte es sich um ein Gesuch, in dem der damalige ausserordentliche Staatsanwalt Pierre Cornu den Nationalrat zu prüfen bat, ob die parlamentarische Immunität von Brunner aufzuheben sei.
Brunner stand damals im Verdacht, dem Departement von SVP-Bundesrat Blocher ein vertrauliches Dokument der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrats vorgelegt oder ausgehändigt zu haben.
Ein Journalist der Zeitung NZZ am Sonntag durfte Sachen aus vertraulichen Papieren zitieren. /
Dies im Zusammenhang der GPK-Untersuchung zur Affäre Blocher-Roschacher. Brunner gehörte der Subkommission an, welche die Untersuchungen tätigte. Entschluss zu Brunners Schutz Die Rechtskommission des Nationalrats beantragte in der Folge dem Nationalrat, die Immunität Brunners aufzuheben. Doch entschieden sich die eidgenössischen Räte nach einem Hin und Her schliesslich im Juni 2009, die Immunität Brunners zu schützen. Im September 2009 stellte dann Pierre Cornu das Verfahren gegen Brunner wegen angeblicher Verletzung des Amtsgeheimnisses ein. Es war im September 2007 von der GPK des Nationalrats gegen Unbekannt eingereicht worden. Der «NZZ»-Journalist war von einem Berner Untersuchungsrichter per Strafmandat noch zu einer Busse von 800 Franken verknurrt worden, erhob dagegen aber Einspruch.
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