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Keine Amtshilfe bei BankdatenklauBern - Die Aussenpolitische Kommission des Ständerats (APK) empfiehlt dem Ständerat, in der Frühjahrssession die erste Serie der neuen Doppelbesteuerungsabkommen zu genehmigen. Allerdings will die Kommission Ergänzungen anbringen.ht / Quelle: sda / Mittwoch, 17. Februar 2010 / 20:46 h
Die Kommission begrüsse die Stossrichtung der Abkommen, sagte APK-Präsident Eugen David (CVP/SG) am Abend vor den Medien. Niemand sei dagegen, dass die Schweiz künftig nicht nur bei Steuerbetrug, sondern auch bei Steuerhinterziehung Amtshilfe leiste.
Die APK will die Abkommen dennoch nicht so zur Genehmigung empfehlen, wie der Bundesrat sie ausgehandelt hat: Bei jedem Abkommen soll anfügt werden, dass auf Basis gestohlener Daten keine Amtshilfe geleistet wird.
Weiter fordert die APK, dass in einem Gesetz klar geregelt wird, wer in welchen Fällen zu Mitteln wie Hausdurchsuchungen greifen darf. «Der Bundesrat muss dieses Gesetz rasch bringen», sagte David. Bis dahin solle der Bundesrat die Dinge auf Verordnungsstufe regeln dürfen.
Die APK verlangt, dass Frankreich die gestohlenen Daten für die Amtshilfe nicht verwenden dürfe. /
Gesetzliche Regelung Dass die Umsetzung der Abkommen in der Schweiz gesetzlich geregelt wird, soll nach dem Willen der APK in jedem Abkommen festgehalten werden. Bei den Vertragsstaaten müsse die Akzeptanz dafür eingeholt werden, sagte David. Zur Debatte stehen die Abkommen mit Dänemark, Grossbritannien, Mexiko, den USA und Frankreich. Was das Abkommen mit Frankreich betrifft, hat die Kommission eine Bestätigung verlangt, dass Frankreich die gestohlenen Kundendaten der HSBC-Bank nicht für Amtshilfebegehren verwendet. Die Kommission habe diese Bestätigung am 11. Februar erhalten, sagte David.
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