Die Finanzdelegation habe die Stellungnahme des Bundesrates vom 24. Februar betreffend den Aufwand des Bundes für die Intervention im Steuerstreit mit den USA diskutiert, teilten die Parlamentsdienste mit.
Sie teile die Ansicht des Bundesrates nicht, wonach eine Übertragung der Kosten für die beiden Amtshilfebegehren, welche die USA an die Eidgenössische Steuerverwaltung gerichtet haben, nicht möglich sei.
Daher lädt die Finanzdelegation den Bundesrat ein, der UBS nicht nur den Aufwand für die Vergleichsverhandlungen im US-Zivilverfahren von einer Million Franken in Rechnung zu stellen, sondern auch die Aufwände für die beiden Amtshilfeersuchen von geschätzten 37 Millionen Franken einzufordern.
Nur eine Million
Der Bundesrat hatte am 24. Februar mitgeteilt, die UBS müsse dem Bund nur eine Million zurückerstatten.
Der Bundesrat soll die Kosten von 37 Millionen Franken für die beiden Amtshilfebegehren von der UBS einfordern. /


Für eine zusätzliche Beteiligung der Grossbank an den Kosten würden die Rechtsgrundlagen fehlen.
Dass sich die UBS freiwillig an den Kosten beteiligt, sei keine Option. Würde die Schweiz nämlich freiwillige Leistungen der UBS annehmen, könnte der Eindruck entstehen, dass die Amtshilfebehörden ihre Entscheide nicht in völliger Unabhängigkeit fällen. Diesen Eindruck gelte es «unter allen Umständen» zu vermeiden.
UBS-Verwaltungsratspräsident Kaspar Villiger hatte zwei Tage darauf in der «Arena» des Schweizer Fernsehens erklärt, die UBS sei aber durchaus bereit, mehr zu zahlen. «Wenn der Bundesrat will, dass wir uns stärker an den Kosten beteiligen, dann machen wir das.»