Auf diese Weise wolle der Bundesrat die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz einhalten und den Rechts- und Souveränitätskonflikt mit den USA «definitiv beilegen», schreibt das EJPD.
Die Genehmigung durch das Parlament soll das Abkommen rechtlich auf die gleiche Stufe stellen wie ein bilaterales Doppelbesteuerungsabkommen. Damit könnte die Schweiz den USA im Fall UBS nicht nur bei Steuerbetrug, sondern auch bei schwerer Steuerhinterziehung Amtshilfe leisten.
Das Bundesverwaltungsgericht war im Januar zum Schluss gekommen, dass der Vergleich, den der Bundesrat vergangenen Sommer mit den USA ausgehandelt hatte, nicht rechtens war: Um den USA in Fällen von Steuerhinterziehung Amtshilfe zu leisten zu können, hätte erst das Gesetz geändert werden müssen.
Formelle Anpassung
Der Bundesrat kündigte nach dem Urteil an, eine Verhandlungslösung mit den USA zu suchen. «Gegebenenfalls» werde das Abkommen dem Parlament zur nachträglichen Genehmigung zugeleitet.
Die völkerrechtliche Verpflichtung der Schweiz soll eingehalten werden. /


Dafür hat sich der Bundesrat nun entschieden.
Die Verhandlungen mit den USA ergaben offenbar, dass das Abkommen formell angepasst werden muss: Um den Mangel des Abkommens zu beheben, seien «einige formelle Anpassungen» erforderlich, schreibt das Bundesamt für Justiz. In Form eines Protokolls soll festgehalten werden, welchen Status das Abkommen hat.
Eine weitere Änderung soll ermöglichen, dass das Abkommen rückwirkend angewendet werden kann. Der Bundesrat will hierfür lediglich die Präsidien der Parlamentskommissionen konsultieren. Das Gesetz räume dem Bundesrat die Kompetenz ein, im Falle besonderer Dringlichkeit wichtige Interessen der Schweiz zu wahren, hält das Bundesamt für Justiz fest.