Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sei davon auszugehen, dass in rund 4200 Fällen keine Amtshilfe möglich sei, sagte die Vorsteherin des Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) vor den Medien in Bern. Der Bundesrat müsse diesem Urteil Rechnung tragen.
Falls das Problem nicht durch Verhandlungen zu lösen sei, bestehe das Risiko, dass die USA das Zivilverfahren gegen die UBS wieder aufnehmen und ein US-Gericht die Bank zur Herausgabe der Daten verurteilen könnten, hielt die Bundesrätin fest.
Rechtskonflikt zweier Staaten
Widmer-Schlumpf verteidigte das Vorgehen des Bundesrates. Für den Bundesrat sei es nicht in Frage gekommen, die UBS das Problem selbst lösen zu lassen. Wer dies fordere, verkenne, dass es nicht allein um das Problem einer Bank gehe, sondern um einen Rechtskonflikt zwischen zwei Staaten.
«Die früheren Verantwortlichen der UBS haben schwere Fehler gemacht», sagte Widmer-Schlumpf.
Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf: Es liegt kein Notfall vor. /


Dies sei aber kein Grund dafür, die Bank nun sich selbst zu überlassen. Es gehe auch um die Stabilität des Schweizer Finanzplatzes.
Genehmigung durch das Parlament
Der Bundesrat bereite sich darauf vor, dass er den Vertrag mit den USA durch das Parlament genehmigen lassen müsse, sagte Widmer-Schlumpf weiter. Ob der Vertrag dem Referendum unterstellt werden solle, müsse das Parlament entscheiden.
Die UBS zeigte sich zufrieden mit dem eingeschlagenen Weg aus der verfahrenen Situation. Sie begrüsst, dass der Bundesrat den Dialog mit den amerikanischen Behörden aufnimmt, wie die Grossbank in einer Stellungnahme schreibt. Ihre Führung werde «die Suche nach einer Lösung nach Kräften unterstützen», heisst es darin.