Wie die Bundeskanzlei mitteilte, ergab eine eingehende Prüfung, dass für weitergehende Forderungen an die UBS die Rechtsgrundlagen fehlen.
Zudem dürfe die Schweiz eine freiwillige Leistung der UBS nicht annehmen. Man müsse nämlich unter allen Umständen den Eindruck vermeiden, dass die zuständigen Amtshilfebehörden die Beschwerden gegen die Herausgabe der UBS-Bankdaten nicht völlig unabhängig beurteilten.
Bislang sind der Eidgenossenschaft in der UBS-Steueraffäre Kosten von 2,5 Millionen Franken entstanden. 1,5 Millionen stammen aus dem ersten Amtshilfeersuchen vom Juli 2008. Der Rest geht auf die Vergleichsverhandlungen im US-Zivilverfahren vom letzten Jahr zurück.
«Lächerlicher» Betrag
Die Juristen des Bundes kamen nun zum Schluss, dass der UBS diese Million in Rechnung gestellt werden kann. Der Bund stützt sich dabei auf die Allgemeine Gebührenverordnung vom 8.
Für weitergehende Forderungen an die UBS fehlen gemäss Bundeskanzlei die Rechtsgrundlagen. /


September 2004. Diese sieht vor, dass eine Gebühr bezahlen muss, wer eine Verfügung veranlasst oder eine Dienstleistung beansprucht.
Damit bleibt das Gros der Kosten am Bund hängen. Das durch das Abkommen nötig gewordene Amtshilfeverfahren soll gemäss Schätzungen etwa 37 Millionen Franken kosten. Darin nicht enthalten sind 8,6 Millionen Franken, die für die zusätzlichen Richterstellen beim Bundesverwaltungsgericht anfallen.
Der Betrag sei «lächerlich», hielt Grünen-Präsident Ueli Leuenberger fest. Die UBS müsse für sämtliche Kosten aufkommen. Von einem «Witz» sprach auch CVP-Präsident Christophe Darbellay.