Konkret sollen Ausländer, die an einer Schweizer Hochschule einen Abschluss erlangten, eine Arbeitsbewilligung für Jobs erhalten, die von hohem wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Interesse sind.
Für eine Dauer von sechs Monaten nach dem Abschluss ihrer Ausbildung sollen sie eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung erhalten, um eine entsprechende Erwerbstätigkeit zu finden.
Der Nationalrat setzt mit der Vorlage eine parlamentarische Initiative von Jacques Neirynck (CVP/VD) um und nimmt Kritik aus der Wissenschaft und der Wirtschaft auf, wonach solche Menschen zu unrecht vom Schweizer Arbeitsmarkt ausgeschlossen werden.
«Verschwendung von klugen Köpfen»
Für die Befürworter der Gesetzesrevision führt die heutige Rechtslage zu einer «Verschwendung von klugen Köpfen und von Steuergeldern». Viele dieser Studenten würden mangels einer Schweizer Arbeitsbewilligung in andere Industriestaaten - meist die USA - weiterziehen.
Ausländer mit einem Schweizer Hochschulabschluss sollen leichter Zugang zum hiesigen Arbeitsmarkt haben. /


Der Schweiz gehe damit nicht nur die qualifizierte Arbeitskraft verloren. Die Personen würden so auch keine Steuern zahlen und die erheblichen Kosten ihrer Ausbildung in der Schweiz mittragen.
Sechs Monate sind zu lange
Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf signalisierte grundsätzliche Zustimmung. Nicht einverstanden sei der Bundesrat aber, dass die Betroffenen nach Abschluss ihres Studiums mittels einer vorläufigen Aufenthaltsgenehmigung sechs Monate Zeit kriegen, um einen Job zu finden.
Das Geschäft muss nun noch vom Ständerat beraten werden.