Das seit 2008 geltende Ausländergesetz gibt den Kantonen die Möglichkeit, mit Ausländern Integrations-Vereinbarungen abzuschliessen. Die Regierungsrätinnen Kathrin Hilber und Karin Keller-Sutter informierten über das «St. Galler Modell».
Integration verpflichte Ausländer wie Behörden, sagte Hilber als Vorsteherin des Departements des Innern. Das Modell definiere klar Zielgruppe, Zuständigkeiten und Erwartungen an die Fremdsprachigen. Gleichzeitig werde die öffentliche Hand verpflichtet, Angebote für die Integration bereit zu stellen und mitzufinanzieren.
Bruno Zanga, Leiter des kantonalen Ausländeramts, rechnet mit rund 500 Integrations-Vereinbarungen pro Jahr.
Wer sich nicht an die Integrations-Vereinbarung hält, riskiert den Verlust der Aufenthaltsbewilligung. (Archivbild) /


In den Pilotkantonen des Bundes (Baselstadt, Baselland, Zürich und Solothurn) seien bislang insgesamt nur 50 Vereinbarungen abgeschlossen worden.
Wegen mangelnder Deutschkenntnisse schlecht integriert
Betroffen sind vor allem Ausländerinnen und Ausländer, die zu ihrem in der Schweiz lebenden ausländischen Ehegatten ziehen. In erster Linie sind Personen gemeint, die wegen mangelnder Deutschkenntnisse schlecht integriert sind, sagte Zanga.
In einer schriftlichen Vereinbarung werden diese Personen zum Besuch eines Sprachkurses verpflichtet. Wer sich nicht an die Vereinbarung hält, riskiert den Verlust der Aufenthaltsbewilligung. Bei erfolgreicher Integration winke als Bonus bereits nach fünf Jahren eine Niederlassungsbewilligung, sagte Karin Keller-Sutter. Üblicherweise dauert dies zehn Jahre.