Dies erklärte der Menschenrechtsbeauftragte der paneuropäischen Organisation, Thomas Hammarberg, anlässlich des Internationalen Frauentags am Montag.
In einigen Europaratsländern, darunter Frankreich, ist eine Debatte über das Verbot des Ganzkörperschleiers Burka, bei dem selbst die Augen durch ein netzartiges Sichtfenster versteckt werden, und des Gesichtsschleiers Nikab, der nur einen Spalt für die Augen freilässt, entbrannt.
Ein solches Verbot wäre ein Verstoss gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, heisst es in der Erklärung weiter. Diese garantiere die Grundrechte auf Schutz des Privatlebens und auf Religionsfreiheit.
Gemäss der Erklärung wäre ein Burka-Verbot ein Verstoss gegen Menschenrechtskonventionen. /

Nur gewisse Einschränkungen zulässig
Einschränkungen dieser Rechte lasse die Konvention nur zu, wenn dies zur Wahrung der Demokratie, der Sicherheit, der öffentlichen Ordnung und der guten Sitten erforderlich sei, betonte Hammarberg. Dies treffe aber für das Tragen von Burka und Nikab nicht zu - zumal die Anzahl der verschleierten Frauen in Europa sehr gering sei.
Nach Einschätzung des Menschenrechtsbeauftragten ist das Tragen der Schleier mittlerweile auch zu einem Protest gegen die Intoleranz gegenüber Muslimen geworden. «Es gibt keine Toleranz ohne Gegenseitigkeit». Ein Verbot wäre eine «sehr schlechte Wahl», die nicht den Werten des Europarats entspreche, erklärte Hammarberg.