Er sei aber auch froh, wenn das Verfahren bald abgeschlossen sei und Klarheit herrsche. Den Vorwurf der Wahlfälschung bestreitet Lumengo.
Er räumt aber ein, bei den Grossratswahlen 2006 Personen, die mit dem Wahlprozedere überfordert waren, beim Ausfüllen der Wahlzettel geholfen zu haben. Er habe aber nicht die Absicht gehabt, das Wahlresultat zu verfälschen.
Auslöser für Lumengos Mitteilung war die Tatsache, dass nun auch die Berner Untersuchungsbehörden über den Fall offiziell informieren konnten. Dies, nachdem eine Beschwerde Lumengos gegen die Veröffentlichung einer entsprechenden Medienmitteilung abgewiesen wurde.
Fakten längst bekannt
Von tragender Bedeutung war dieser Entscheid aber nicht mehr, denn die Fakten sind längst bekannt.
SP-Nationalrat Ricardo Lumengo muss sich vor Gericht verantworten. /


Nachdem die Zeitung «Blick» das Strafverfahren Mitte Februar publik gemacht hatte, gelangte Lumengo selber an die Presse und schilderte die Vorfälle aus seiner Sicht.
Die Mitteilung der Untersuchungsbehörden bestätigt denn auch nur die bekannten Tatsachen. Die Vorwürfe betrafen die Nationalratswahlen 2007, wo es um 47 Wahlzettel ging und die Grossratswahlen 2006, wo es um 44 Wahlzettel ging.
Untersuchungen haben Verdacht erhärtet
Die Berner Untersuchungsbehörden haben nur den Vorfall von 2006 ans Gericht überwiesen. Die Untersuchung habe den Verdacht erhärtet, dass die sichergestellten 44 Wahlzettel für die damaligen Grossratswahlen von Lumengo selbst handschriftlich ausgefüllt worden seien.
Im Zusammenhang mit den Nationalratswahlen von 2007 habe sich der Verdacht nicht konkretisiert, heisst es in der Mitteilung weiter. Wann Lumengo vor dem Einzelrichter des Gerichtskreises Biel-Nidau erscheinen muss, ist noch offen.
Lumengo selber gab Mitte Februar an, er habe für unerfahrene oder überforderte Wähler Beispiel-Wahlzettel ausgefüllt mit seinem und anderen Namen - stets im Einklang mit dem Willen der betroffenen Wähler.