Ziel der Strategie ist es, die Bundespersonalpolitik für die nächsten vier bis fünf Jahre festzulegen und zu definieren, wie die Bundesverwaltung auf die Rahmenbedingungen im Arbeitsmarkt wie Demografie oder Globalisierung reagieren soll. Bis Ende 2010 soll das EPA das Papier dem Bundesrat unterbreiten, wie es in einem Communiqué des Eidg. Finanzdepartement (EFD) heisst.
Mit seinem Entscheid, die Revision des BPG zugunsten der Strategie zurückzustellen, kommt der Bundesrat einer Empfehlung der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrats vom vergangenen Oktober nach. Diese beurteilte das seit 2002 geltende BPG zwar als immer noch zeitgemäss, ortete aber insbesondere bei der Transparenz und der Umsetzung der Personalstrategie Verbesserungsbedarf.
Kenntnisnahme der vorherigen Ergebnisse
Der Bundesrat nahm an seiner Sitzung auch Kenntnis von den Ergebnissen der Anfang 2009 abgelaufenen Vernehmlassung zum neuen BPG. Die Revision des Gesetzes, das die Anstellungsbedingungen von rund 36'000 Bundesangestellten regelt, löste Kontroversen aus.
Der Entwurf zum neuen Gesetz sah vor, die interne Beschwerdeinstanz aufzuheben und Entscheide über arbeitsrechtliche Streitigkeiten direkt an das Bundesverwaltungsgericht zu delegieren.
Bundesrat stellt Revision des Bundespersonalgesetzes zurück. /


Insbesondere wollte das neue BPG auch die Kündigungsfristen des Bundes an die Privatwirtschaft anpassen. Die Fristen sollten zwischen einem Monat und drei Monaten zu liegen kommen. Auf die Liste der Gründe, die eine ordentliche Kündigung erlauben, wollte es verzichten. Der Bund wollte damit als Arbeitgeber flexibler und attraktiver werden.
Anpassungen zu weit
Der Linken etwa gingen diese Anpassungen zu weit. Insbesondere die Anpassung der Kündigungsfristen stiess ihr sauer auf. Das sei eine Personalpolitik à la «hire and fire», monierte sie.
Für die Rechte blieben in der Revision noch immer zuviele Privilegien für Bundesangestellte, so etwa der Vaterschafts- und Adoptionsurlaub sowie die höhere Entlöhung der Kader.