Unter anderem soll die Auflösung von Arbeitsverhältnissen flexibler geregelt werden, wie das Eidgenössische Personalamt schreibt. Zwar sollen die Kündigungsgründe wie bisher genannt werden müssen. Die Aufzählung soll jedoch nicht mehr abschliessend sein.
Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis aber weiterhin nur aus «sachlich hinreichenden Gründen» kündigen. Ebenso müssen Kündigungen wie bis anhin schriftlich begründet werden.
Neues Beschwerdeverfahren
Vereinfacht werden soll das Beschwerdeverfahren. Künftig soll das Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich über arbeitsrechtliche Streitigkeiten entscheiden. Die interne Beschwerdeinstanz will der Bundesrat aufheben. Ferner will der Bundesrat eine gesetzliche Grundlage für den Elternurlaub schaffen.
Mit dem neuen Bundespersonalgesetz verfüge der Bund künftig ein modernes Arbeitsrecht. /


Die Revision erhöhe den Entscheidungs- und Handlungsspielraum für den Arbeitgeber und schaffe Vorteile für die Arbeitnehmenden, schreibt das Bundespersonalamt. Damit verfüge der Bund künftig über ein modernes Arbeitsrecht.
Auf Eis gelegt
Im Frühjahr 2010 hatte der Bundesrat die geplante Revision auf Eis gelegt. Die ersten Pläne waren in der Vernehmlassung auf Kritik gestossen. Der Bundesrat hatte damals auch die Kündigungsfristen des Bundes an die Privatwirtschaft anpassen wollen. Auf die Liste der Gründe, die eine ordentliche Kündigung erlauben, wollte er verzichten.
Im April dieses Jahres nahm Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf einen neuen Anlauf. Sie traf sich mit den Sozialpartnern zu Verhandlungen. Die Personalverbände kritisierten damals, dass der Bund die Pläne zur Revision des Gesetzes wieder aus der Schublade geholt habe. Das Bundespersonalgesetz regelt die Anstellungsbedingungen von rund 36'000 Bundesangestellten.