Geplant war, die Bestimmungen für alle Sender zu lockern: Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hatte im vergangenen Sommer eine Revision der Radio- und TV-Verordnung in die Anhörung gegeben, die auch Lockerungen für die SRG vorsah.
Zuerst Überprüfung der Gebühren
Gemäss dem Vorschlag hätte die SRG SSR idée suisse die Werbezeit von heute 8 auf 15 Prozent anheben dürfen. Zudem wollte das BAKOM Werbung auf dem Online-Angebot der SRG zulassen. Der Vorschlag sah auch mehr Unterbrecherwerbung vor. Kritik äusserten insbesondere die Rechte, die Verleger und der Konsumentenschutz.
Nun hat der Bundesrat die SRG vorerst aus der Revision der Verordnung ausgeklammert. Er will erst im Rahmen der Überprüfung der Empfangsgebühren definitiv über eine Lockerung der Bestimmungen für die SRG entscheiden, wie das BAKOM mitteilte.
Nur erlaubt bei 90 Minuten Sendungen
Somit bleibt das Werbeverbot im Online-Angebot der SRG vorderhand bestehen. Unterbrecherwerbung ist nach wie vor nur zulässig, wenn eine Sendung länger als 90 Minuten dauert.
Die SRG begrüsse den Entscheid des Bundesrates, erklärte SRG-Sprecher Daniel Steiner auf Anfrage.
Das Werbeverbot im Online-Angebot der SRG bleibt erst einmal bestehen. /


Es sei sinnvoll, die Werbebestimmungen zusammen mit dem Finanzbedarf 2011-2014 der SRG zu behandeln.
Gelockert hat der Bundesrat die Rahmenbedingungen für die anderen konzessionierten Radio- und Fernsehsender. Die Änderungen entsprechen den Vorschlägen, die das BAKOM gemacht hatte.
Neu: Private dürfen alle 30 Minuten Werbung senden
Ab dem 1. April dürfen die konzessionierten Privatsender Filme und Nachrichtensendungen alle 30 Minuten unterbrechen. Bisher durften Filme höchstens alle 45 Minuten unterbrochen werden. Für andere Sendungen - beispielsweise Serien - gibt es gar keine Einschränkungen mehr. Bisher mussten zwischen zwei Werbeblöcken mindestens 20 Minuten verstreichen.
Werbespots dürfen aber nach wie vor höchstens 12 Minuten pro Stunde in Anspruch nehmen, wobei die Werbung nicht mehr als 15 Prozent der täglichen Sendezeit beanspruchen darf. Zudem werden religiöse Sendungen und Kinderprogramme weiterhin nicht mit Werbung unterbrochen.