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Verkauf von Killerspielen soll verboten werden

Bern - Der Verkauf von so genannten Killerspielen an Kinder und Jugendliche soll in der Schweiz verboten werden. Nach dem Nationalrat hat der Ständerat mit 27 zu 1 Stimme eine Motion von Nationalrat Norbert Hochreutener (CVP/BE) an den Bundesrat überwiesen.

bert / Quelle: sda / Donnerstag, 18. März 2010 / 21:08 h

Die Forderung von Hochreutener sei vernünftig und angemessen, brachte Anne Seydoux (CVP/JU) die Haltung der kleinen Kammer auf den Punkt. Kontroversen entstanden hingegen bei der Beratung der Motion von Nationalrätin Evi Allemann (SP/BE). Sie fordert ein Verbot der Herstellung, des Anpreisens, der Einfuhr, des Verkaufs und der Weitergabe von Computerspielen mit gewalttätigem Inhalt.

Das sei ein exzessives Verbot, das alle Schweizer Spieler auf eine Liste setze, monierte Seydoux. Man müsse bedenken, dass das Durchschnittsalter der Spieler bei 30 Jahren liege. Diese Spieler würden die Grenze zwischen realer und virtueller Welt sehr gut kennen und mit einem generellen Verbot zu Unrecht gestraft.

Überweisung trotz Vorbehalten

Auch für den Präsidenten der Rechtskommission, Hermann Bürgi (SVP/TG), ist ein generelles Verbot unangebracht.



Der Nationalrat hatte beide Motionen bereits im vergangenen Juni angenommen. (Symbolbild) /

«Abgesehen davon, dass es unter dem Gesichtspunkt der Umsetzbarkeit ein grosses Fragezeichen hinterlässt. Denken wir nur mal an das Internet.»

Trotz diesen Vorbehalten plädierte Bürgi für die Überweisung der Motion. Der Bundesrat solle Lösungsvorschläge zum Thema für eine Diskussion unterbreiten, begründete er seine Haltung.

Nationale Regulierungsstelle

Vergeblich hielt Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf dagegen, dass eine Motion keine Diskussion fordere, sondern einen konkreten Auftrag gebe.

Ein Verkaufsverbot bedinge ein staatlich anerkanntes Rating der Spiele nach Zumutbarkeit, erklärte die Justizministerin. Hierzu bräuchte es eine nationale Regulierungsstelle auf Bundesebene, was wiederum eine Verfassungsänderung bedinge.

Der Ständerat schenkte ihrem Appell allerdings kein Gehör und überwies die Motion von Allemann mit 19 zu 12 Stimmen. Der Nationalrat hatte beide Motionen bereits im vergangenen Juni angenommen.

 


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