Theoretisch sei es zwar möglich, dass mehrere Mitglieder der Landesregierung das gleiche Flugzeug benutzten, sagte Simonazzi gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. Aber aufgrund des gedrängten Zeitplans der Bundesräte komme dies praktisch nie vor. Das Gleiche gelte auch für die hohen Kader der Verwaltung.
Reisen zu unterschiedlichen Zeitpunkten
Auch wenn zwei Schweizer Politiker etwa an der gleichen Konferenz im Ausland erwartet werden, reisen sie gemäss Simonazzi meist zu unterschiedlichen Zeitpunkten dorthin und kehren auch nicht gleichzeitig zurück.
Die Jets des Bundesrats sind sehr viel kleiner. Bild: Bundesratsjet Cessna 560 XL Citation Excel. /


Einzige Ausnahme sei der jährlich stattfindende Bundesratsausflug. Dann reise der Bundesrat in corpore.
Wie Simonazzi weiter ausführte, gilt in Bezug auf Flugreisen zudem die Bestimmung, dass der Bundespräsident und sein Stellvertreter niemals in der gleichen Maschine sitzen dürfen. So wird sichergestellt, dass im Fall eines Absturzes nur eine der beiden Staatspersonen zu Schaden kommt.
Viel kleinere Maschinen
Dass ein Grossteil der Regierungsspitze wie im Fall von Polen auf einen Schlag umkommt, ist auch deshalb praktisch unmöglich, weil der Lufttransportdienst des Bundes (LTDB) gar nicht so geräumige Maschinen im Angebot hat.
Der LTDB ist dem Verteidigungsdepartement angegliedert und hat den Auftrag, zu Gunsten des Bundesrates, der Departemente und Bundesämter sowie der Luftwaffe Passagier- und kleinere Materialtransporte auszuführen.
Die grösste Maschine, eine Beech 1900D, fasst gemäss einem Factsheet des LTDB höchstens 18 Passagiere. Zudem stehen drei weitere Jets mit 7, beziehungsweise 8 und 9 Plätzen zur Verfügung. Ausserdem verfügt der LTDB über zwei Helikopter mit 4, beziehungsweise 15 Plätzen.