Dieser sieht vor, dass der Feuerwehrsold dem Militärsold, dem Sold für den Schutzdienst und dem Taschengeld für Zivildienst gleichgestellt wird. Diese Einkünfte sind heute schon steuerfrei.
Von der Steuer befreit werden soll aber nur der Sold für die «Kerntätigkeit» der Milizfeuerwehr, wie das Finanzdepartement in einer Medienmitteilung schreibt: Die Rettung von Mensch und Tier, die Brandbekämpfung, allgemeine Schadenwehr und Elementarschadenbewältigung.
Neues Gesetz
Um Missbräuchen entgegenzuwirken, wird der steuerfreie Betrag auf maximal 3000 Franken begrenzt.
Sold für Feuerwehrdienst soll von der Steuer befreit werden. /


Kaderpauschalen oder Entschädigungen für Dienstleistungen, welche die Feuerwehr freiwillig erbringt, müssen weiterhin versteuert werden. Das gleiche gilt für das Entgelt für Berufsfeuerwehrleute.
Mit dem neuen Gesetz erfüllt der Bundesrat eine Motion von alt Nationalrat Boris Banga. Aufgrund der Anpassung rechnet der Bund mit Mindereinnahmen zwischen 18 und 26 Millionen Franken.