Zahlen nennt der Entwurf nicht, der sich derzeit bei der Bundeskanzlei in Vorprüfung befindet. Der Verband der Schweizer Studierendenschaften (VSS) stellte den Text in Bern den Medien vor. Mit der Unterschriftensammlung soll im Juli oder spätestens im August begonnen werden.
Die Initianten wollen, dass der Bund die Vergabe und Finanzierung der Ausbildungshilfen für die Tertiärstufe - nach Matura oder Lehre - gesetzlich regelt. Heute sind die Kantone zuständig und die Unterschiede in der Vergabepraxis gross.
Von der Harmonisierung betroffen wären tertiäre Erstausbildungen an Hochschulen und Fachhochschulen sowie anderen Institutionen des höheren Bildungswesens. Berufsbildungen seien also inbegriffen, sagte VSS-Generalsekretärin Rahel Imobersteg gegenüber der SDA.
Bund muss Anliegen berücksichtigen
Anliegen der Kantone muss der Bund berücksichtigen, und die Kantone können über die Beiträge des Bundes hinaus Stipendien vergeben. Für Ausbildungen tieferer Stufen - etwa Berufslehren und Gymnasien - schlägt der VSS dagegen eine Kann-Formulierung vor.
Studenten und Studentinnen wollen Stipendien zur Bundessache machen. /


An Stipendien der Kantone für Lehrlinge und Gymnasiasten soll der Bund Beiträge leisten können und auch die Harmonisierung dieser Stipendien fördern können. «Diese Ausbildungen unterstehen der kantonalen Schulhoheit. Wir wollen aber die Möglichkeit für Anstösse offen lassen», begründete dies Imobersteg.
Minimaler Lebensstandart
Den Studenten muss gemäss Initiativ-Entwurf ein «minimaler Lebensstandard» gewährleistet werden. Wie hoch die Stipendien sein werden, soll aber im Gesetz festgelegt werden. Für die Verfassungsebene sei diese Frage zu komplex, führte Imobersteg aus.
Bisher haben die Parlamente von Basel-Stadt und Graubünden- unter Vorbehalt des Referendums - grünes Licht gegeben. In knapp einem Dutzend weiterer Kantone werden sich die Parlamente noch in diesem Jahr damit befassen. In Kraft treten kann das Konkordat - in den betreffenden Kantonen - nach dem Beitritt von zehn Kantonen.