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EU-Minister wollen Meldepflicht für FondsBrüssel - Die EU-Finanzminister wollen strenge Regeln für Hedgefonds. Der grundsätzlichen Einigung auf eine entsprechende EU-Richtlinie widersetzte sich beim Treffen in Brüssel auch Grossbritannien nicht mehr.ade / Quelle: sda / Dienstag, 18. Mai 2010 / 15:09 h
Damit kann die EU-Kommission mit dem EU-Parlament offiziell über die Details der Richtlinie (Gesetz) verhandeln. «2000 Milliarden Euro ungeregeltes Fondsvermögen wird künftig erfasst», sagte Österreichs Finanzminister Josef Pröll. Die Meldepflicht und Transparenz führe auch einem besseren Schutz der Anleger.
London hatte sich lange gegen die Richtlinie gewehrt, aus Furcht, mit zu strengen Regulierungen werde die Wettbewerbsfähigkeit Europas aufs Spiel gesetzt. 70 bis 80 Prozent der in Europa vertretenen Hedgefonds haben ihren Sitz in London.
Die neue Regelung betrifft unter anderem ausländische Hedgefonds, die eine Filiale beispielsweise in London haben oder Schweizer Manager, die ihre Fonds in der EU vertreiben wollen. Diese so genannte Drittstaatenregelung ist laut Pröll nicht weiter diskutiert worden.
Das Parlament und die Mitgliedstaaten sind sich noch nicht einig. /
Änderungen dazu könnten in die Diskussion mit dem Parlament einfliessen. Parlament und Mitgliedstaaten noch nicht einig Parlament und Mitgliedstaaten sind sich noch nicht einig. Die Mitgliedstaaten treten für ein abgestuftes System ein, mit nationalen Zulassungen. Wenn Fonds und Manager, die in Drittstaaten ansässig sind, in der EU tätig werden wollen, braucht es bilaterale Abkommen zwischen ihrem Sitzland und dem betreffenden EU-Staat. Eine generelle Bewilligung für die gesamte EU ist nicht vorgesehen. Für eine andere Version stimmte am Montag der Wirtschaftsausschuss des EU-Parlaments. Die Abgeordneten wollen eine einheitliche Zulassung schaffen, mit der die Hedgefonds-Manager in allen EU-Staaten aktiv werden können. Der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble zeigte sich zuversichtlich, dass es «schnell» zu einer Einigung mit dem EU-Parlament komme.
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