Das Berufungsgericht änderte somit das erstinstanzliche Urteil, bei dem die Hälfte der 29 Angeklagten freigesprochen worden war. Im Verfahren ging es um schwere Übergriffe in einer als Herberge für Demonstranten dienenden Schule beim G-8-Gipfel. Der Prozess war einer von mehreren um die Gewalt rund um den G-8-Gipfel.
Die schärfste Strafe, fünf Jahre Haft, wurde gegen den Angeklagten verhängt, der erstinstanzlich bereits zu vier Jahren Haft verurteilt worden war. Die Richter gingen davon aus, dass auch die höheren Polizeifunktionäre über den Einsatz in der Schule Diaz, in der Demonstranten schwer verprügelt worden waren, informiert waren.
Die leitenden Polizisten wurden zu Haftstrafen verurteilt.(Archivbild) /

Globalisierungsgegner schwer schikaniert
Beim erstinstanzlichen Urteil im November 2008 waren nur 13 der 29 Angeklagten verurteilt worden. Dabei handelte es sich um Polizisten, die die Globalisierungsgegner schwer schikaniert hatten, und nicht um die Spitze der Einsatzkräfte, die freigesprochen worden waren.
Während der von massiven Krawallen geprägten Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und der Polizei waren am Rande des G-8-Gipfels im Juli 2001 Ordnungskräfte in die Schule eingedrungen. Dabei wurden mehr als 60 Demonstranten verletzt, mehrere von ihnen schwer.
Bei den gewaltsamen Kundgebungen gegen den Gipfel und der harten Reaktion der italienischen Polizei kam auch ein Demonstrant ums Leben. Er wurde von einem jüngeren Polizisten durch einen Schuss in den Kopf getötet.