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G-8-Prozess: Menschenrechtsgericht entlastet PolizistRom - Der italienische Polizist Mario Placanica, der bei Krawallen am Rande des G-8-Gipfels in Genua 2001 den Globalisierungsgegner Carlo Giuliani erschossen hatte, hat aus Notwehr gehandelt, so das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.smw / Quelle: sda / Dienstag, 25. August 2009 / 20:13 h
Die Strassburger Richter lehnten einen Antrag der Familie des Opfers ab. Sie gaben in ihrem Entscheid den italienischen Behörden recht, denen zufolge Placanica auf Giuliani geschossen hatte, weil er sich in einer für sich und seine Kollegen lebensbedrohliche Situation gefunden hatte.
Diese Version wird von den Eltern Giulianis heftig bestritten. Der 23-jährige Giuliani hatte am 20. Juli 2001 in Genua mit anderen vermummten Demonstranten mit einem Feuerlöscher in der Hand ein Polizeiauto gestürmt und war von Placanica erschossen worden.
Der G-8-Gipfel in Genua hatte Hunderttausende von Globalisierungsgegnerinnen und -gegner mobilisiert.
Carlo Giuliani wurde beim G8-Gipfel in Genua 2001 von einem Polizisten erschossen. /
Während der Kundgebungen kam es zu Zusammenstössen zwischen der Polizei und den Demonstranten. Etwa 300 Personen wurden festgenommen. Bei Razzien in den Antiglobalisierungs-Zentren war es zu gewalttätigen Übergriffen der Polizei gekommen, klagten Demonstranten anschliessend. Bei einem Prozess wegen des Todes Giulianis in Genua war Placanica im Jahr 2003 vom Vorwurf des Mordes freigesprochen worden. Das Gericht hatte sich der Forderung der Genueser Staatsanwälte nach Freispruch angeschlossen. Demnach hatte Placanica aus Notwehr auf den Globalisierungsgegner geschossen.
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