Die Vorsteherin des Sicherheitsdepartements erklärte vor den Medien, man werde die Haftstrafe gegen den Hanfbauer nicht mehr unterbrechen. «Er wird seine Strafe absitzen wie jeder andere Verurteile auch. Wir werden keine Ausnahme mehr machen.»
Sie appellierte an Rappaz, die Gesetze und das Urteil zu respektieren und nicht wieder in Hungerstreik zu treten. «Er hat eine Familie, er darf nicht mit seinem Leben spielen.»
Rappaz' Anwalt Aba Neeman war am Freitagmorgen per Fax über den Entscheid des Walliser Sicherheitsdepartements, den Hanfbauer wieder in Haft zu nehmen, informiert worden, wie er gegenüber der Nachrichtenagentur SDA erklärte.
Hungern aus Protest
Aus medizinischen Gründen war die Strafe gegen den Walliser Hanfbauern Anfang Mai für 15 Tage ausgesetzt worden. Rappaz war im Gefängnis in einen Hungerstreik getreten, um gegen seine Verurteilung zu protestieren. Sein Gesundheitszustand verschlechterte sich während des Streiks, sodass er ins Spital gebracht werden musste.
Wieder gesund: Bernhard Rappaz konnte das Krankenhaus verlassen. /


Doch nun wurde er vor Ablauf der Frist ins Gefängnis zurückgebracht. Das Departement begründete den Entscheid mit dem verbesserten Gesundheitszustand Rappaz'. Dabei stützten sich die Verantwortlichen auf Aussagen des Hanfbauern in verschiedenen Medien. Sein Gesundheitszustand verbessere sich schnell, hatte er verkündet.
Begnadigungsgesuch
Aus diesem Grund wurde nun die Aussetzung der Strafe aufgehoben - doch nicht nur das: Gleichzeitig wurde auch die von Rappaz' Anwalt eingereichte Verlängerung des Strafunterbruchs von 35 Tagen abgewiesen. Der Anwalt will nun ein Begnadigungsgesuch an das Kantonsparlament einreichen. Denn Rappaz hatte angekündigt, er werde erneut in Hungerstreik treten, müsste er zurück ins Gefängnis.