Getroffen wurde der Entscheid von der Walliser Justizdirektorin Esther Waeber-Kalbermatten in Absprache mit den Verantwortlichen des Departements sowie medizinischen und juristischen Fachpersonen. Die Verlegung eröffne die Möglichkeit, notfalls lebenserhaltende Massnahmen vorzunehmen, wird der Beschluss begründet.
In neuer Umgebung
Ziel der Verlegung vom Gefängnistrakt des Genfer Unispitals ins Inselspital ist es, den Strafgefangenen in einer neuen Umgebung und unter neuer Betreuung zu überzeugen, die Nahrungsaufnahme wieder aufzunehmen.
Rappaz wurde 2001 wegen Anbaus und Handels mit Hanf und weiteren Delikten zu fünf Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt. (Symbolbild) /


Das Ärzte- und Pflegeteam soll Rappaz erneut über die Folgen seines Hungerstreiks für seine Gesundheit sensibilisieren.
Das Walliser Departement für Sicherheit, Sozialwesen und Integration (DSSI) stellt gemäss Communiqué die Pflicht des Staates, dem Tod von Bernard Rappaz vorzubeugen, über die persönliche Freiheit des Betroffenen.
Der 57-jährige Rappaz hatte allerdings vor Antritt seines Hungestreiks eine Erklärung unterschrieben, die besagt, dass er nicht künstlich ernährt werden möchte, sollte er aufgrund des Hungerstreiks ins Koma fallen.
Protest gegen hartes Urteil
Rappaz ist seit über 100 Tagen im Hungerstreik - mit Unterbruch von einer Haftaussetzung von zwei Wochen. Er protestiert gegen ein in seinen Augen als Exempel statuiertes Urteil der Walliser Justiz.
Diese hatte Rappaz 2001 wegen Anbaus und Handels mit Hanf und weiteren Delikten zu fünf Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt. Der Vorkämpfer der Hanfliberalisierung ist der Ansicht, dass sein Fall von der Walliser Justiz sehr viel härter bestraft wurde, als ähnliche Fälle in anderen Kantonen.