Google darf in der Schweiz für den Dienst «Street View» momentan sowieso keine neuen Bilder veröffentlichen. Kamerafahrten mit den Street-View-Autos sind allerdings weiterhin möglich, sofern die Route vorgängig bekannt gegeben wird.
Auf diese Zwischenlösung haben sich der Eidg. Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür und der Internetkonzern geeinigt, bis ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vorliegt. Thür hat Google verklagt, weil er mit der aktuellen Version von Street View den Persönlichkeitsschutz verletzt sieht.
In der Schweiz muss Google die Route seiner Street View-Wagen vorgängig bekannt geben.
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Vorsorgliche Massnahmen wie in Österreich sind laut Thür auch deshalb nicht nötig, weil Google die gesammelten Daten aus ungeschützten drahtlosen Computernetzwerken vernichten will - in Absprache mit den jeweiligen nationalen Datenschutzbehörden.
WLAN: Europäische Lösung angestrebt
Hanspeter Thür strebt eine europäische Lösung an, wie mit den WLAN-Daten verfahren wird. Er habe bereits mit anderen europäischen Datenschutzbehörden Kontakt aufgenommen, sagte er der Nachrichtenagentur SDA am Donnerstag.
Die Datenschutzkommission Österreichs hat laut der Nachrichtenagentur DPA Google untersagt, für Street View ermittelte Daten weiterzuverarbeiten und neue Daten zu sammeln.
Der Konzern hat aber ohnehin weltweit alle Aufnahmen für Street View gestoppt, wie aus dem Internetblog von Google hervorgeht. Künftig sollen die Street-View-Autos laut Google zudem überhaupt keine WLAN-Daten mehr sammeln.