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Der Ständerat sagt den «kalten Betten» den Kampf anBern - In der Schweiz soll mit einer Reihe Massnahmen gegen den überbordenden Zweitwohnungsbau in Tourismus-Gebieten vorgegangen werden. Der Ständerat hat dazu eine Teilrevision des Raumplanungsgesetzes gutgeheissen.ade / Quelle: sda / Mittwoch, 2. Juni 2010 / 14:13 h
Mit dieser Gesetzesrevision wollen der Bundesrat, der National- und nun auch der Ständerat die Volksinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen» des Umwelt- und Heimatschützers Franz Weber ausbremsen. Eintreten war in der kleinen Kammer unbestritten.
Wichtigstes Instrument gegen die Auswüchse im Zweitwohnungsbau ist die kantonale Richtplanung, wie Rolf Schweiger (FDP/ZG) erläuterte. Die Kantone sollen die Gebiete bezeichnen, in denen mit besonderen Massnahmen für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Erst- und Zweitwohnungen gesorgt werden müsse.
Vertreter von links und rechts verlangten, dass das Gesetz präzisiere, welche Instrumente den Kantonen und Gemeinden zur Verfügung stünden.
Zweitwohnungsbau kontingentieren Vertreter der linken Parteien und vereinzelte Bürgerliche forderten, dass den Kantonen zwingend vorgeschrieben werden muss, den Zweitwohnungsbau in den betroffenen Gebieten zu kontingentieren.Der Rat lehnte den Kontingents-Zwang mit 23 gegen 11 Stimmen ab. /
Vom Zwang zur Kontingentierung wollte die Mehrheit der bürgerlichen Vertreter aber nichts wissen. Es gebe auch andere Instrumente, etwa Kontingente für Erstwohnanteile, die Ausscheidung spezieller Nutzungszonen oder die Erhebung von Lenkungsabgaben, sagte Schweiger. Rat lehnte Kontingents-Zwang ab Der Rat lehnte den Kontingents-Zwang mit 23 gegen 11 Stimmen ab. Auf Antrag seiner Kommission beschloss der Ständerat aber, die von Schweiger genannten Instrumente im Gesetz aufzuzählen. Die Vorlage geht nun zurück in den Nationalrat. Da die Initiative wegen der Ausarbeitung des indirekten Gegenvorschlags nun nicht innert 30 Monaten zu Ende beraten werden kann, beschloss der Ständerat, die Behandlungsfrist um ein Jahr zu verlängern.
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