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Gegenvorschlag zu SVP-Initiative stehtBern - Der direkte Gegenvorschlag zur Ausschaffungsinitiative der SVP ist unter Dach. Das Parlament hat der Vorlage in der Schlussabstimmung zugestimmt. Im Ständerat war der Entscheid mit nur sechs Gegenstimmen eindeutig. Im Nationalrat war das Ergebnis dagegen knapp.ade / Quelle: sda / Donnerstag, 10. Juni 2010 / 10:16 h
93 Mitglieder stimmten für den direkten Gegenvorschlag, 88 dagegen und 6 enthielten sich der Stimme. Neben der SVP, welche ohnehin der eigenen Initiative den Vorzug gibt, hatte auch ein grosser Teil der Linken Mühe mit der Vorlage, welche wie die Initiative die Ausschaffung krimineller Ausländer vorsieht.
Die hauchdünne Mehrheit für den Gegenvorschlag kam zu Stande, weil auch SP und Grüne das Risiko nicht eingehen wollten, die SVP-Initiative vor dem Volk mit leeren Händen bekämpfen zu müssen. Als entscheidender Trumpf des Gegenvorschlags erwies sich jedoch der neu eingefügte Integrationsartikel.
Integration fördern Ausführlich schreibt die Bestimmung die Verpflichtung der Behörden, in der Verfassung fest, die Integration zu fördern. Das rot-grüne Lager sah darin einen «echten Mehrwert», wie es ein SP-Mitglied in der Debatte ausgedrückt hatte.Das Parlament stimmt der Vorlage zum Gegenvorschlag der SVP-Initiative zu. /
Dank dem Integrationsartikel mochten gerade genügend Linke die bittere Pille schlucken, so dass der direkte Gegenvorschlag schliesslich eine knappe Mehrheit fand. In der Mitte genoss das SVP-Anliegen ohnehin grosse Sympathie. Nicht anfreunden konnten sich FDP, CVP, GLP und BDP aber mit einer SVP-Initiative, die einmal mehr in Konflikt mit Verfassung und Völkerrecht steht. Der Gegenvorschlag enthält darum einen expliziten Hinweis auf diese Grundsätze und konkretisiert die Liste der relevanten Straftaten. Vor allem aber macht er die Ausschaffung nicht von der Begehung der Tat selber abhängig, sondern vom verhängten Strafmass und damit vom Verschulden. Damit bleibt der direkte Gegenvorschlag zur Ausschaffungsinitiative in der Systematik des geltenden Straf- und Ausländerrechts, vereinheitlicht aber die Voraussetzungen für die Weg- oder Ausweisung.
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