«Als ich mich von der UBS trennte, hat mir der Verwaltungsrat in der Abgangsvereinbarung ausdrücklich bestätigt, dass ich im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Geschäft mit US-Kunden keinerlei Pflichten verletzt habe», sagte Peter Kurer. Die GPK habe ihre Zweifel an dieser Tatsache nicht begründet und sie gebe keinerlei Indizien für ihre Andeutungen.
Von den Verfehlungen habe er erst erfahren, als der UBS-Vermögensverwalter Bradley Birkenfeld ihm einen Brief geschrieben habe: «Birkenfeld hat mir im März 2006 geschrieben, dass in der Genfer UBS-Niederlassung die internen Richtlinien im Nordamerika-Geschäft nicht eingehalten würden und er diese nicht gekannt habe.» Von Steuerbetrug oder konkreten amerikanischen Rechtsverletzungen habe es darin nichts geheissen.
Der frühere UBS-Präsident Peter Kurer. (Archivbild) /


Er habe dann eine interne Untersuchung veranlasst und unter anderem die Empfehlung für eine unabhängige Kontrolle gegeben. «Im Nachhinein kann man mir vorwerfen, die Untersuchung sei zu eng gewesen und die Empfehlungen seien zu wenig weit gegangen. Aber eine Pflichtverletzung kann man mir sicher nicht anlasten.»
Thesen, wonach es der UBS später gelungen sei, den Staat in die Affäre hineinzuziehen, um die Bank-Spitze juristisch zu entlasten, verwirft der ehemalige UBS-Präsident und früherer Chefjurist der Bank ebenfalls. Marcel Rohner als Konzernchef und er hätten eine Zeit lang daran gedacht, den Amerikanern die Kundendaten selbst zu übergeben und ein solches Vorgehen offeriert.