ht/sda / Quelle: news.ch / Freitag, 26. November 2010 / 15:15 h
Für verschiedene Verantwortliche «unterhalb der obersten Führungsebene» hätte die FINMA auf Grund der heute vorliegenden Informationen jedoch Anlass, ein Verfahren zu führen. Sie würde und könne dies nur tun, wenn die Betroffenen in den nächsten Jahren «eine Gewährsposition» in der Banken-Branche anstreben würden.
«Es gibt eine Art schwarze Liste», bestätigte Finma-Sprecher gegenüber news.ch. Diese Personen seien jedoch nicht mehr im «beaufsichtigten Sektor» respektive im Banksektor tägig. Um wie viele Personen es sich handelt, wollte Bichsel nicht sagen.
In ihrer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme hält die FINMA fest, sie sei eine Aufsichtsbehörde, und das Aufsichtsrecht sei für Sanktionen gegen Einzelpersonen nicht geeignet. «Die FINMA kann mit ihrer Tätigkeit keine straf- oder zivilrechtlichen Klagen ersetzen, um politischen Opportunitäten zu folgen», schreibt die Behörde.
Zu Herausgabe der Daten verpflichtet
Was die Herausgabe von UBS-Kundendaten betrifft, hält die FINMA fest, dass die damals verantwortliche EBK dem Bundesrat rechtzeitig signalisiert habe, sie sei dazu verpflichtet, die Herausgabe der Daten anzuordnen. Entgegen der Feststellung der GPK sei die FINMA nicht vom Bundesrat gedrängt worden, diesen Entscheid zu treffen.
Die GPK hatten in ihrem Bericht Forderungen an den Bundesrat, die UBS und die FINMA gerichtet.
Ospel dürfte nur unter Auflagen für eine Bank arbeiten. /

Kein Verfahren: Ex-UBS-Chefs Marcel Ospel und Peter Wuffli^. /


Der FINMA empfahlen sie, angesichts der Tragweite der Affäre vertieft abzuklären, wie viel die oberste Leitung der UBS von der Verletzung amerikanischer Vorschriften wusste.
Keine neuen Indizien
Die FINMA versichert, sie sei sich der Tragweite der Geschehnisse bewusst und habe die Möglichkeiten sorgfältig abgeklärt. Dabei sei sie zum Schluss gekommen, dass keine neuen Indizien vorhanden seien, die ein Zurückkommen auf frühere aufsichtsrechtliche Untersuchungen gebieten würden. Auch würden ihr dies die zur Verfügung stehenden Instrumente nicht erlauben.
Die damals verantwortliche Eidgenössische Bankenkommission (EBK) - die heutige FINMA - habe sich 2008 mit der Verantwortung der Chefs auseinander gesetzt. Sie habe geprüft, ob der damalige UBS-Chef Peter Wuffli sowie Verwaltungsratspräsident Marcel Ospel und der Chef der Vermögensverwaltung individuell Verantwortung trügen.
Gestützt auf die «greifbaren Informationen» sei die EBK zum Schluss gekommen, dass kein Anlass bestehe, gegen diese Personen vorzugehen. Dazu bestehe auch heute kein Anlass, schreibt die FINMA. Es sei denn, ihr würden bislang unbekannte Beweise zugetragen - und die ehemaligen Chefs wollten ins Bankengeschäft zurückkehren.
Auflagen für Ospel und Co.
Für den Fall, dass Ospel oder Wuffli wieder für eine Bank arbeiten wollen, formuliert die FINMA gleichzeitig eine Auflage: Die ehemaligen UBS-Chefs müssten in einer schriftlichen Erklärung festhalten, dass sie nichts wussten von den rechtswidrigen Geschäften der Bank in den USA. Sollte sich herausstellen, dass dies nicht stimmt, käme es laut FINMA zu einer Strafverfolgung.
Die FINMA könne jedoch nur ein Gewährsverfahren einleiten, wenn jemand eine Gewährsposition innehabe, erklärte FINMA-Sprecher Alain Bichsel auf Anfrage.