Es sei nicht Aufgabe der GPK, nach Abschluss einer Inspektion bei der konkreten Umsetzung der Empfehlungen aktiv mitzuwirken, schreiben die Kommissionen in einer Mitteilung. «Dementsprechend haben die GPK beschlossen, dem Antrag der UBS keine Folge zu geben.» Der Entscheid sei einstimmig gefallen.
Die UBS laden die GPK ein, das Gespräch mit dem Bundesrat zu führen. Dies entspräche sowohl einem politischen als auch einem gesellschaftlichen Interesse.
Die UBS hatte in einem Brief an die GPK vom 4. Juni vorgeschlagen, bei einem Treffen «ein gemeinsames Verständnis» der GPK-Empfehlungen zu erarbeiten.
Die beiden GPKs fordern mehr Transparenz über die Vorgänge bei der UBS. /


Die Kommissionen trafen sich in der Folge zweimal, um über den Vorschlag zu beraten.
Weshalb verzichtet UBS auf auf straf- und zivilrechtliche Verfahren?
Sie begrüssen, dass die UBS ihre Empfehlungen ernst nehme und im Grundsatz auch bereit sei, diese umzusetzen. Weiter halten sie fest, sie seien sich schon bei der Abfassung ihres Berichts zur Finanzkrise und UBS-Affäre bewusst gewesen, dass die Schlussfolgerungen Fragen aufwerfen würden. Dennoch sei es richtig gewesen, die Empfehlungen in den Bericht aufzunehmen.
Im Zentrum steht die Empfehlung 19. Darin fordern die GPK den Bundesrat und die UBS auf, die bankinternen Vorgänge rund um die Finanzkrise und das Geschäft in den USA durch eine unabhängige Instanz aufarbeiten zu lassen. Weiter fordern sie Transparenz zum Verzicht des UBS-Verwaltungsrates auf straf- und zivilrechtliche Verfahren.