Die Daten konnten ausgehändigt werden, weil die betroffenen Kunden mit der Übermittlung einverstanden waren, bestätigte Daniel Saameli, Sprecher des Eidgenössischen Finanzdepartements eine Meldung der Zeitung «Sonntag». Insgesamt hat die Steuerverwaltung bisher 2900 Dossiers abgearbeitet.
Die jüngste Geschichte um die UBS und ihr Gebaren in den USA nahm ihren Anfang im Herbst 2007, als die US-Behörden gegen UBS-Kundenberater Ermittlungen aufnahmen. Sie wurden verdächtigt, Amerikaner zum Steuerbetrug animiert zu haben.
Ende 2008 verlangten die USA von der UBS rund 20'000 Kundendaten und drohten mit einer Anklage, die die UBS existenziell hätte bedrohen können. Im Februar 2009 verfügte die Finanzmarktaufsicht (Finma) die Herausgabe von rund 300 UBS-Kundendaten.
Bundesverwaltungsgericht verhindert weitere Datenherausgabe
Die UBS bezahlte zum gleichen Zeitpunkt 780 Millionen Dollar an die US-Justiz, um den Steuerstreit zu beenden.
Die 500 UBS-Datensätze konnten nur abgeliefert werden, weil die Kunden einverstanden waren /


Die US-Behörden forderten aber die Herausgabe von weiteren 52'000 UBS-Kunden-Daten, was die UBS ablehnte.
Im August dann einigten die Schweiz und die USA auf einen Vergleich. Die USA verzichteten auf eine Zivilklage und auf die Herausgabe von 52'000 UBS-Kundendaten.
Sie übermittelten der Schweiz ein neues Amtshilfegesuch, das 4450 UBS-Kundendaten betrifft. Die Schweiz verpflichtete sich, es innerhalb eines Jahres zu bearbeiten und Fälle von Steuerbetrug und schwerer Steuerhinterziehung zu identifizieren.
Anfang 2010 stoppte aber das Bundesverwaltungsgericht mit einem Pilotentscheid die Lieferung von Daten amerikanischer UBS-Kunden an die USA. Das Abkommen vom August 2009 genüge nicht für Amtshilfeleistungen bei Steuerhinterziehung.