Simon Oberbeck / Quelle: news.ch / Dienstag, 29. Juni 2010 / 14:32 h
Der Europarat hat in einer seiner jüngsten Resolution die Aufhebung des Minarettverbots in der Schweiz gefordert. Dies ist aus Sicht des Europarats nur logisch, schliesslich widerspricht das Minarettverbot diametral den Grundwerten der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), wie dem Antidiskriminierungsgebot und der Religionsfreiheit, sowie dem Gebot der Verhältnismässigkeit.
Dass sich nun eine gewisse Schweizer Partei darüber aufregt, erstaunt ebenfalls nicht. Angeblich ist das Votum des Europarats ein Eingriff in die Schweizerische Souveränität.
«Aus Sicht des Europarates nur logisch» /

Der Islam-Bericht, der die Verteilung und Häufigkeit von Hasspredigern untersucht, sei der richtige Weg. Auf dem Bild: IZRS-Chef Blancho. /


Ja, manche Kreise denken bereits laut darüber nach aus dem Europarat auszutreten und damit auch die EMRK zu kündigen.
Solche Ideen sind zu verurteilen. Erstens sind Resolutionen des Europarats nicht bindend und zweitens ist es geradezu absurd, wenn man aus einer Konvention austreten will, welche auch in der Schweizerischen Bundesverfassung verbriefte Grundrechte praktisch eins zu eins absichert. Ein Austritt aus dem Europarat würde die Schweiz zudem noch mehr isolieren, was nicht unser Ziel sein kann.
Stattdessen sollte endlich eine intensive, öffentliche Debatte darüber stattfinden, wie wir den vorhandenen Ängsten in der Bevölkerung gegenüber dem Islam begegnen können. Der Bundesrat geht den richtigen Weg, indem er einen Islam-Bericht erstellt, der unter anderem die Häufigkeit und geografische Verteilung von Hasspredigern untersucht. Ein breiter Dialog über das Zusammenleben in einer multikulturellen Gesellschaft und welche Herausforderungen sich daraus ergeben, bringt viel mehr als ein Anti-Minarett-Artikel in der Bundesverfassung.