Die Entschliessung wurde in Strassburg vom Parlament des Europarats einstimmig verabschiedet. Gemäss Abstimmungsprotokoll stimmten alle fünf anwesenden Schweizer Vertreter für die Resolution, darunter auch André Bugnon (SVP/VD).
Wie die Parlamentsdienste in Bern dazu ergänzend festhielten, hatten die Schweizer Parlamentarier vergeblich versucht, die Formulierung abzuändern, so auch Bugnon, dessen Partei die Anti-Minarett-Initiative unterstützt hatte. In der Schlussabstimmung gaben die fünf dann aber doch grünes Licht.
Rekurs zulässig
In der Resolution wird die Schweiz aufgefordert, den Minarett-Baustopp bis zur endgültigen Aufhebung des Verbots auszusetzen. Der Minarett-Bau müsse ebenso zugelassen werden wie der Bau von Kirchtürmen.
Die Gegner des Minarett-Verbots können sich mit der Strassburger Resolution über einen weiteren Teilerfolg freuen: Im Mai dieses Jahres befand der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg einen Rekurs gegen das Minarett-Bauverbot als formal zulässig.
Sechs Rekurse eingereicht
Insgesamt wurden sechs Rekurse gegen das Minarett-Bauverbot eingereicht.
Das Schweizer Volk hat über das Minarett-Verbot abgestimmt und es angenommen. /


Zwei davon sandte der Gerichtshof an die Bundesbehörden. Diese müssen sich bis am 15. September über die Zulässigkeit und Begründetheit äussern. Das Bundesgericht hatte seinerseits bei zwei Beschwerden Nichteintreten beschlossen.
Das Schweizer Stimmvolk hatte das Minarett-Verbot am 29. November 2009 mit über 57 Prozent Ja-Stimmen angenommen, was der Schweiz international grosse Kritik eingebracht hat - unter anderem auch vom UNO-Menschenrechtsrat.
Die Abgeordneten aus den 47 Europaratsländern lehnten gleichzeitig ein generelles Verbot des Ganzkörperschleiers ab. Die muslimischen Frauen müssten ihre Kleidung frei wählen dürfen.