Freiheits- und völkerrechtswidrige Initiativen seien auf dem Vormarsch, hiess es nach der Versammlung mit über 200 Teilnehmern aus menschenrechts- und demokratiepolitischen Organisationen. Angesichts dieser Tatsache seien Reformen nötig.
Abstimmungen wie jene über das Minarettverbot seien - da undemokratisch und nicht umsetzbar - zu vermeiden. Darum müsste der Schutz der Menschenrechte und die direkte Demokratie in der Bundesverfassung genauer ausgestaltet werden.
In der Verfassung sollten die Gründe zur Ungültigkeitserklärung einer Initiative so ausgestaltet werden, dass keine Volksabstimmungen über Begehren stattfinden können, welche die elementaren Grund- und Menschenrechte verletzen. Über die Ausgestaltung der möglichen Initiative soll eine zweite Landhausversammlung am 9. Oktober in Solothurn befinden.
Blick auf die Stadt Solothurn. /


Ohne die Beachtung der Menschenrechte könne es keine Demokratie geben, hiess es. Zudem sei daran zu erinnern, dass der Mehrheit in der Demokratie nicht alles erlaubt sei. Auch sie dürfe die Grundrechte einer Minderheit nicht einschränken.
Gegen Doppelbestraftung
Die Landhausversammlung hielt im weiteren fest, sie widersetze sich allen Versuchen zur Doppelbestrafung von Ausländerinnen und Ausländern durch strafrechtliche Sanktionen und Ausschaffungen.
Darum lehnen die Teilnehmenden sowohl die Ausschaffungsinitiative der SVP als auch den Gegenvorschlag dazu ab. Das Strafrecht ahnde Kriminalität, nicht das Ausländerrecht. Kriminalität sei ein Problem der schweizerischen Gesellschaft und lasse sich nicht ausweisen.
Hinter der Landhausversammlung stehen rund 20 Organisationen wie Club Helvétique, Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz, Humanrights.ch, Internationale Gesellschaft für Menschenrechte, Schweizer Friedensrat und Amnesty International.